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Hausordnung
schulgebaude-kleinDiese Hausordnung wird als Ergänzung zur Schulordnung gemäß SCHUG erlassen.

1) Klassenräume

Alle Schüler sind verpflichtet, in den Klassenräumen Ordnung zu halten und ihre Arbeitsplätze nach Unter­richtsende sauber und leer zu hinterlassen. Unterrichtsfremde Gegenstände dürfen nicht in die Klassenräume mitgenommen werden. Die Klassenordner haben die Tafeln am Ende jeder Stunde sowie am Ende des Unterrichtstages gründlich zu reinigen. Außer­dem sind sie für Ordnung und Sauberkeit in der Klasse verantwortlich und haben diesbezüglich auf ihre Mitschüler einzuwirken. Darüber hinaus sind am Ende des Unterrichtstages die Stühle hochzustellen, jeglicher Abfall und leere Flaschen sind zu entfernen.

Die Sonderunterrichtsräume (Lehrküchen, Lehrbar, Servierräume, Lehrwaschküche, Informatikräume, Übungs­reisebüro, Bibliothek, Turnsaal) dürfen von Schülern ohne Genehmigung einer Lehrkraft nicht betreten werden.

Ansonsten gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Klassenräume.

 

2) Verhalten im Schulgebäude und beim Mittagessen

Grundsätzlich haben sich die Schüler in der unterrichtsfreien Zeit im Schulgebäude ruhig zu verhalten.

Während der unterrichtsfreien Zeit (in der Mittagspause und in den Freistunden) dürfen die Schüler das Schulgebäude verlassen. Im Schulgebäude verbleibende Schüler werden nicht beaufsichtigt. Nach Unterrichtsschluss dürfen sich die Schüler von Montag bis Freitag bis 18.00 Uhr im Schulgebäude aufhalten, werden jedoch nicht beaufsichtigt.

Fehlverhalten beim Mittagessen im Schulhotel bzw. ab­fällige Bemerkungen über das Essen werden nach der 1. Ermahnung mit dem Ausschluss vom täglichen Mittagessen sanktioniert.

Verlässt ein Schüler während des Servierens der drei Gänge des Mittagessens den Speisesaal, verliert er den Anspruch auf eventuell noch ausstehende Gänge.

 

3) Pausenregelung

Pausen dienen in erster Linie der Erholung und zur Vorbereitung der Unterrichtsmittel für die folgende Unterrichtseinheit. Vor Beginn der Unterrichtseinheit haben sich die Schüler in die Klassen­räume zu begeben bzw. vor den Sonderunterrichtsräumen einzufinden.

Nach dem Läuten dürfen sich die Schüler nur mehr in den Klassen aufhalten.

 

4) Schulbekleidung

Die Schüler sind mit einheitlicher Schulbekleidung ausgestattet, die im Theorie- und Praxisunterricht zu tragen ist (Im Praxisunterricht nach Vorgabe der Praxislehrer).

Die vom Schulgemeinschaftsausschuss beschlossene Trageordnung für die Schulbekleidung ist von allen SchülerInnen einzuhalten.

Die Schulbekleidung sowie die Hausschuhe sind auch während des Aufenthaltes im Schulgebäude in der unterrichtsfreien Zeit zu tragen.

Ist die vorgeschriebene Bekleidung eines Schülers unordentlich oder unvollständig, muss ein Ordnungsdienst im Praxisbereich abgeleistet werden.

Von allen Schülern sind im Schulgebäude die einheitlichen Hausschuhe zu tragen,
(Ausnahme: Praxisbereich)

 

5) Bekleidungsvorschriften bei Reife- und Diplomprüfungen sowie Abschlussprüfungen

Bei der mündlichen Reife- und Abschlussprüfung wird ein sauberes und gepflegtes äußeres Erscheinungsbild verlangt, d.h. für Burschen Anzug mit Krawatte, für Mädchen Kostüm bzw. Hosenanzug in gedeckten Farben. Bauchfreie Outfits, Miniröcke etc. sind verboten. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Prüfungen in der Schul­bekleidung zu absolvieren. Für die schriftlichen Prüfungen bzw. für den Vorbereitungsunterricht auf die mündlichen Prüfungen besteht die Verpflichtung zum Tragen der Schulbekleidung.


6) Absenzenregelung

Die vom Schulgemeinschaftsausschuss beschlossene Absenzen­regelung ist von allen SchülerInnen ausnahmslos einzuhalten. Fehlstunden in den fachpraktischen Unterrichtsgegen­ständen sind in Absprache mit dem Fachvorstand zur Gänze nach­zuholen.


7) Rauchen und Kaugummikauen

Das Rauchen ist den SchülerInnen (ab dem 16. Lebens­jahr) ausschließlich am überdachten Teil der Dach­terrasse nur in den großen Pausen und in der Mittagspause gestattet. Für die Sauberkeit der Dachterrasse sind die SchülerInnen verantwortlich.

Das Rauchen auf dem Weg Schule - Zellerhof und retour (Mittagspause etc.) sowie auf dem gesamten Schulareal ist grund­sätzlich verboten.

Das Kauen von Kaugummi ist im Schulgebäude aus­nahmslos untersagt.

 

8) Getränke

Heißgetränke dürfen nur in der Aula konsumiert werden. Leere Flaschen sind in die dafür vorgesehenen Kisten und Müll­trennungsboxen zurückzustellen.

Die Verwendung privater Elektro- bzw. Haushaltsgeräte im Schulgebäude ist verboten.

 

9) Schäden

Schäden am Schulgebäude oder an Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich zu melden. Für mutwillig herbeigeführte Schäden wird der (werden die) Schüler zum Ersatz der Kosten für die Behebung des Schadens herangezogen.

 

10) Schmuck

Erlaubt sind für MÄDCHEN ein Paar Ohrringe ( aufgeteilt auf beide Ohren). Das Tragen von Schmuckstücken an anderen Gesichts- bzw. Kopfstellen ist nicht erlaubt! Kein Piercing!

Für KNABEN ist ein Ohrflinserl erlaubt (sonst wie bei den Mädchen).

Im Schulgebäude ist während der Unterrichts- und Frei­stunden das Tragen jeglicher Kopfbedeckung untersagt. (Ausnahme: Praxisbereich - Kochmütze, Kopftuch)

Auffällig gefärbte Haare und Frisuren (z.B. Rastalocken, Irokesenschnitt usw.) sind nicht erlaubt. Die Vorschriften in der Aufnahmeinformation sind strengstens über die Dauer der Ausbildung an unserer Schule einzuhalten.

Jede Art von Ketten an der Bekleidung ist nicht erlaubt. Gürtel müssen farblich auf die Schulbekleidung abgestimmt sein.

GENERELL IST AUF EIN GEPFLEGTES ÄUSSERES ZU ACHTEN!!

 

11) Geld und Wertgegenstände

Größere Geldbeträge und Wertgegenstände sollen grund­sätzlich nicht in die Schule mitgenommen werden. Für in den Garderobekästen aufbewahrte Geldbeträge und Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

12) Handys

Handys müssen während des Unterrichts ausgeschaltet sein. Bei Zuwiderhandeln wird das Handy abgenommen und nach Ableistung von zwei Ordnungsstunden ausgehändigt. Die Rückgabe erfolgt ausschließlich durch den Direktor.

 

13) Die Trageordnung für die Schulbekleidung sowie die Absenzenregelung sind Bestandteil dieser Hausordnung.

 

14) Verstöße - Sanktionierung

Bei Verstößen gegen die Hausordnung kommen die im SCHUG (§ 47 und § 49) angeführten und vom Schulgemeinschaftsausschuss festgelegten Erziehungsmittel (z.B. Ordnungsstunden) zur Anwendung.



Diese Hausordnung wurde vom Schulgemeinschaftsausschuss am 14.11.2006 beschlossen.

Direktor HR Mag. Alfred MÜLLER