Ausbildungsschwerpunkt Hotel- und Gastronomiemanagement
Dauer: 3 Jahre
Der dreijährige Aufbaulehrgang versteht sich als Möglichkeit für Absolventen einer berufsbildenden mittleren Schule (Tourismusfachschule, Hotelfachschule, Handelsschule oder Fachschule für wirtschaftliche Berufe) sowie für Interessenten aus den Berufen Koch, Restaurantfachmann/frau, Hotel- und Gastgewerbeassistent sowie Reisebüroassistent die Reifeprüfung (Matura) der Höheren Lehranstalt für Tourismus abzulegen.
Aufnahmevoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss einer Hotel-, Gastgewerbe- oder Tourismusfachschule, einer 3-jährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe oder der Handelsschule; für Lehrlinge (Koch, Restaurantfachmann/Kellner, Hotel- und Gastgewerbeassistent und Reisebüroassistent) ist der Besuch des Vorbereitungslehrganges für Tourismusberufe (Dauer 1 Semester) notwendig.
Ausbildungsziel ist - ähnlich wie bei der Höheren Lehranstalt für Tourismus - der Erwerb höherer Bildung unter besonderer Berücksichtigung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Im Rahmen der Reifeprüfung ist von Absolventen einer Tourismusfachschule, Handelsschule, von Hotel- und Gastgewerbeassistenten und Reisebüroassistenten in der 2. Klasse eine praktische Vorprüfung abzulegen. Kellner haben diese nur im Prüfungsgebiet "Küchenführung und Organisation", Köche nur im Prüfungsgebiet "Restaurant" zu absolvieren.
Folgende Berechtigungen sind mit der Ablegung der Reifeprüfung verbunden:
Studienberechtigung an allen Universitäten; Ersatz der Lehrzeiten als Hotel- und Gastgewerbeassistent, Reisebüroassistent,Großhandelskaufmann, Industriekaufmann, Bürokaufmann, Restaurantfachmann/frau, Koch;Ersatz der Unternehmerprüfung
Nach einjähriger beruflicher Praxis entfällt für die Absolventen des Aufbaulehrganges auch die Berufsbefähigungsprüfung. Die Absolventen sind damit einerseits befähigt, in der gehobenen Hotellerie und Gastronomie, im Tourismus und kaufmännischen Bereich in der mittleren Führungsebene tätig zu sein, und andererseits ist damit die Berechtigung verbunden, als selbständiger Unternehmer einen gastgewerblichen Betrieb zu führen. Darüber hinaus bestehen für die Absolventen des Aufbaulehrganges natürlich auch alle anderen Berufsmöglichkeiten, die ein Absolvent der Höheren Lehranstalt für Tourismusberufe besitzt.
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